Satzungen des Kegelclubs „ Mir blieve stonn“!

§1 Name und Sitz

Name: „ Mer blieve stonn „

Sitz: Mondorf in der Gaststätte „ Zur Möhn „

Gründungsdatum: 30.05.2010

§2 Zweck und Ziel

Zweck:

· Pflege des Kegelsports und der Geselligkeit

Ziel:

· Abhaltung regelmäßiger Kegelabende

· Durchführung einer Kegeltour 1 x jährlich

· Teilnahme an Preiskegelveranstaltungen

§3 Erwerb der Mitgliedschaft

Aufnahme und Vorraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft sind:

  • Interesse am Kegelsport
  • Mindestens dreimalige Teilnahme an Kegelabenden als Gastkegler

(Ausnahme: es erfolgt eine einstimmige Zustimmung aller Mitglieder)

  • Die Aufnahme oder Ablehnung des Aufnahmeantrages erfolgt durch Zustimmung aller Mitglieder. Die Mitteilung des Ergebnisses wird durch den Club bekannt gegeben.
  • Aufnahmegebühr: Der derzeitige Kassenbestand wird durch die Anzahl der Mitglieder geteilt. Die errechnete Summe ist dann von dem neuen Mitglied zu zahlen.
  • Nach Aufnahme in den Club ist jedes Mitglied Gleichberechtigt in jeglicher Art und Weise.

27.06.2010 Blatt 1 von 5

§4 Beendigung der Mitgliedschaft

  • Der Austrittswunsch ist dem Club mitzuteilen.
  • Ein Mitglied kann durch den einstimmigen Beschluss aller anderen Mitglieder ausgeschlossen werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.
  • Eingezahlte Beiträge (außer der zusätzliche Sparbeitrag siehe auch §10) sind dem ausscheidenden Mitglied grundsätzlich nicht auszuzahlen.
  • Bei Auflösung des Clubs sind jedem Mitglied seine eingespielten Strafen abzüglich der angefallenen Kosten (z.B.: Kegelbahnkosten ect.) auszuzahlen.

§5 Organe

Die Organe setzen sich wie folgt zusammen:

1.) Kassiererin: Andrea Siegberg

2.) Schriftführerin: Sandra Kolvenbach

§6 Trinkspruch

Anja: Wir danken unserer Kegelschwester mit einem dreifachen gut.

Alle: Holz

Anja: Gut

Alle: Holz

Anja: Gut

Alle: Holz

Anja: Fallt net öm

Alle: Ne mer blieve stonn.

§7 Geburtstage

Sandra.K besorgt ein Geschenk und sammelt von jedem Mitglied 5,- € ein.

27.06.2010 Blatt 2 von 5

§8 Beiträge und Kegelabende

  1. Der Kegelabend findet jeden 4. Sonntag im Monat um 17:00 Uhr

in der Gaststätte „Zur Möhn“ in Mondorf statt.

  1. Startgeld: 10,- € je Mitglied
  2. Gastkegler zahlen 10,- € (ohne Strafen)
  3. Allgemeine Strafen:

 

Strafen- Bezeichnungen

Strafe - Betrag

Schuhe vergessen

3,- €

Zu spät kommen oder früher gehen

2,- €

Kegel vergessen

3,- €

Königskegel oder Molly vergessen

4,- €

Kegel verloren

6,- €

Kalle

-,30 Cent

Glocke

-,30 Cent

Stina

-,30 Cent

Kackstuhl

-,30 Cent

Durchroller

-,20 Cent

Lustkugel

-,20 Cent

Kugel bringen

-,30 Cent

Vorsagen

-,60 Cent

Randalieren

-,30 Cent

Reden im Dunklen

-,30 Cent

Kugel einholen

-,30 Cent

Kranz

Für jeden 2,- € außer dem Werfer

Alle Neune

Für jeden 3,- € außer dem Werfer

Verlorene Spiele

1.)Verlierer -,60 , 2.) -,40 3. )-,20 Cent

 

  1. Strafen für das Fehlen an Kegelabenden:

a.) entschuldigtes Fehlen:

(Krankheit, Urlaub, Familienfeier, Arbeit)

Startgeld + Durchschnitt aller Strafen

b.) unentschuldigtes Fehlen, ohne Bescheid

(nicht erscheinen ohne Meldung an eines der Mitglieder)

wie a.) + 5,- €

6. Königin ist, wer am Kegelabend die Königspartie gewinnt und

Molly der die Königspartie verliert.

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§9 Veranstaltungen

Alle müssen mit dem Ort und Zeitpunkt der Jahrestour einverstanden sein.

Bei Unstimmigkeiten zählt die ¾ - Mehrheit.

Wer an der Jahrestour nicht mitfahren möchte, will oder kann, zahlt

10,- € Startgeld. Er hat keinen Anspruch auf Taschengelder oder sonstiges.

„Fällt jemand kurz vor der Tour aus“, erhält dieser die Stornokosten zurück.

Im April / Mai findet dass alljährliche Maikegeln statt. Wer die Königspartie gewinnt

ist Maikönigin. Danach lädt diese zu einem Geselligen Abend ein an diesem ihr dann ein Maibaum überbracht wird.

Im November findet unser Weihnachtskegeln statt mit Wichtelgeschenken.

Es werden beim Oktoberkegeln die Wichtel gelost. Jedes Mitglied besorgt für November seinem Wichtel ein Geschenk für 5,- €.

§10 Zusätzlicher Sparbeitrag

Um jedes Jahr auf Tour fahren zu können wird monatlich ein Betrag von 25,- €

eingezogen. Wünscht jemand diesen Einzug nicht und fährt mit auf Jahrestour,

ist ein Monat vor Tourbeginn die volle Höhe des zusätzlichen Sparbeitrages zu zahlen.

Fällt jemand nach Zahlung der gesamten Tourkosten aus, werden nur die Stornokosten zurückerstattet.

Fährt jemand nicht mit, wird der Einzug gestoppt und die bereits gezahlten Beiträge

für die aktuelle Tour werden zurückerstattet.

Bei Auflösung des Clubs ist jedem Mitglied sein zusätzlicher Sparbeitrag auszuzahlen.

27.06.2010 Blatt 4 von 5

Die Satzung wurde mit Zustimmung aller Kegelmitglieder erstellt.

27.06.2010 Blatt 5 von 5

 

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Sonntag 20 Mai 2012
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Gegründet: 30.05.2010

Die Kegel fallen in Mondorf in der Gaststätte "Zur Möhn".

7 Mitglieder:

 

Andrea

Anja

Kerstin

Ute

Sandra

Sonja

Keity

 

 
Satzung PDF Drucken E-Mail

Satzungen des Kegelclubs „ Mir blieve stonn“!

§1 Name und Sitz

Name: „ Mer blieve stonn „

Sitz: Mondorf in der Gaststätte „ Zur Möhn „

Gründungsdatum: 30.05.2010

§2 Zweck und Ziel

Zweck:

· Pflege des Kegelsports und der Geselligkeit

Ziel:

· Abhaltung regelmäßiger Kegelabende

· Durchführung einer Kegeltour 1 x jährlich

· Teilnahme an Preiskegelveranstaltungen

§3 Erwerb der Mitgliedschaft

Aufnahme und Vorraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft sind:

  • Interesse am Kegelsport
  • Mindestens dreimalige Teilnahme an Kegelabenden als Gastkegler

(Ausnahme: es erfolgt eine einstimmige Zustimmung aller Mitglieder)

  • Die Aufnahme oder Ablehnung des Aufnahmeantrages erfolgt durch Zustimmung aller Mitglieder. Die Mitteilung des Ergebnisses wird durch den Club bekannt gegeben.
  • Aufnahmegebühr: Der derzeitige Kassenbestand wird durch die Anzahl der Mitglieder geteilt. Die errechnete Summe ist dann von dem neuen Mitglied zu zahlen.
  • Nach Aufnahme in den Club ist jedes Mitglied Gleichberechtigt in jeglicher Art und Weise.

27.06.2010 Blatt 1 von 5

§4 Beendigung der Mitgliedschaft

  • Der Austrittswunsch ist dem Club mitzuteilen.
  • Ein Mitglied kann durch den einstimmigen Beschluss aller anderen Mitglieder ausgeschlossen werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.
  • Eingezahlte Beiträge (außer der zusätzliche Sparbeitrag siehe auch §10) sind dem ausscheidenden Mitglied grundsätzlich nicht auszuzahlen.
  • Bei Auflösung des Clubs sind jedem Mitglied seine eingespielten Strafen abzüglich der angefallenen Kosten (z.B.: Kegelbahnkosten ect.) auszuzahlen.

§5 Organe

Die Organe setzen sich wie folgt zusammen:

1.) Kassiererin: Andrea Siegberg

2.) Schriftführerin: Sandra Kolvenbach

§6 Trinkspruch

Anja: Wir danken unserer Kegelschwester mit einem dreifachen gut.

Alle: Holz

Anja: Gut

Alle: Holz

Anja: Gut

Alle: Holz

Anja: Fallt net öm

Alle: Ne mer blieve stonn.

§7 Geburtstage

Sandra.K besorgt ein Geschenk und sammelt von jedem Mitglied 5,- € ein.

27.06.2010 Blatt 2 von 5

§8 Beiträge und Kegelabende

  1. Der Kegelabend findet jeden 4. Sonntag im Monat um 17:00 Uhr

in der Gaststätte „Zur Möhn“ in Mondorf statt.

  1. Startgeld: 10,- € je Mitglied
  2. Gastkegler zahlen 10,- € (ohne Strafen)
  3. Allgemeine Strafen:

 

Strafen- Bezeichnungen

Strafe - Betrag

Schuhe vergessen

3,- €

Zu spät kommen oder früher gehen

2,- €

Kegel vergessen

3,- €

Königskegel oder Molly vergessen

4,- €

Kegel verloren

6,- €

Kalle

-,30 Cent

Glocke

-,30 Cent

Stina

-,30 Cent

Kackstuhl

-,30 Cent

Durchroller

-,20 Cent

Lustkugel

-,20 Cent

Kugel bringen

-,30 Cent

Vorsagen

-,60 Cent

Randalieren

-,30 Cent

Reden im Dunklen

-,30 Cent

Kugel einholen

-,30 Cent

Kranz

Für jeden 2,- € außer dem Werfer

Alle Neune

Für jeden 3,- € außer dem Werfer

Verlorene Spiele

1.)Verlierer -,60 , 2.) -,40 3. )-,20 Cent

 

  1. Strafen für das Fehlen an Kegelabenden:

a.) entschuldigtes Fehlen:

(Krankheit, Urlaub, Familienfeier, Arbeit)

Startgeld + Durchschnitt aller Strafen

b.) unentschuldigtes Fehlen, ohne Bescheid

(nicht erscheinen ohne Meldung an eines der Mitglieder)

wie a.) + 5,- €

6. Königin ist, wer am Kegelabend die Königspartie gewinnt und

Molly der die Königspartie verliert.

27.06.2010 Blatt 3 von 5

§9 Veranstaltungen

Alle müssen mit dem Ort und Zeitpunkt der Jahrestour einverstanden sein.

Bei Unstimmigkeiten zählt die ¾ - Mehrheit.

Wer an der Jahrestour nicht mitfahren möchte, will oder kann, zahlt

10,- € Startgeld. Er hat keinen Anspruch auf Taschengelder oder sonstiges.

„Fällt jemand kurz vor der Tour aus“, erhält dieser die Stornokosten zurück.

Im April / Mai findet dass alljährliche Maikegeln statt. Wer die Königspartie gewinnt

ist Maikönigin. Danach lädt diese zu einem Geselligen Abend ein an diesem ihr dann ein Maibaum überbracht wird.

Im November findet unser Weihnachtskegeln statt mit Wichtelgeschenken.

Es werden beim Oktoberkegeln die Wichtel gelost. Jedes Mitglied besorgt für November seinem Wichtel ein Geschenk für 5,- €.

§10 Zusätzlicher Sparbeitrag

Um jedes Jahr auf Tour fahren zu können wird monatlich ein Betrag von 25,- €

eingezogen. Wünscht jemand diesen Einzug nicht und fährt mit auf Jahrestour,

ist ein Monat vor Tourbeginn die volle Höhe des zusätzlichen Sparbeitrages zu zahlen.

Fällt jemand nach Zahlung der gesamten Tourkosten aus, werden nur die Stornokosten zurückerstattet.

Fährt jemand nicht mit, wird der Einzug gestoppt und die bereits gezahlten Beiträge

für die aktuelle Tour werden zurückerstattet.

Bei Auflösung des Clubs ist jedem Mitglied sein zusätzlicher Sparbeitrag auszuzahlen.

27.06.2010 Blatt 4 von 5

Die Satzung wurde mit Zustimmung aller Kegelmitglieder erstellt.

27.06.2010 Blatt 5 von 5

 

 

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MAI KÖNIGIN 2012

*** KEITY ***

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